Rentenversicherungsrecht

Rentenversicherungspflicht selbstständig tätiger Lehrer

 
Eine Rentenversicherungspflicht selbstständig tätiger Lehrer (hier: Dozentin für Spanisch) besteht nach § 2 S. 1 Nr. 1 SGB VI auch dann, wenn eine Tätigkeit für mehrere Auftraggeber ausgeübt wird.

BSG v. 05.07.2006 - B 12 RA 4/05 R - www.bundessozialgericht.de

Die gegen diese Entscheidung eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde durch das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss v. 02.04.2009 - 1 BvR 2405/06).





Personalvertretungsrecht

Mitbestimmung bei Ein-Euro-Jobs

 
Die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten im Sinne des § 16 Abs. 3 SBG II durch die Dienststelle unterliegt der Mitbestimmung des Personalrates. Bei Nichtbeachtung besteht ein Unterlassungsanspruch des Personalrates, der auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durchgesetzt werden kann.
 
VG Braunschweig v. 13.12.2005 - 10 B 5/05 -





Beamtenrecht

Teilzeitbeschäftigung; Kürzung des ehegattenbezogenen Anteils im Familienzuschlag

 
Besoldungsberechtigte und beiderseits teilzeitbeschäftigte Ehegatten, von denen einer unterhälftig beschäftigt ist, deren Arbeitszeit aber insgesamt die Regelarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten erreicht, haben Anspruch auf den ehegattenbezogenen Anteil am Familienzuschlag jeweils zur Hälfte und in ungekürztem Umfang.
 
BVerwG v. 29.09.2005 - 2 C 1.05 - www.bverwg.de





kollektives Arbeitsrecht

Anspruch des Betriebsrats auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung

 
Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber verlangen, dass die Betriebsvereinbarungen abredegemäß durchgeführt werden. Dieser Anspruch kann in einem Beschlussverfahren durchgesetzt werden. Er erstreckt sich nicht nur auf die Wirksamkeit und die Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen, sondern auch auf deren Auslegung, jedoch nicht auf die Auslegung der gesetzlichen Vorschriften und Tarifverträge. Der Betriebsrat hat nicht das Recht, im eigenen Namen die den einzelnen Arbeitnehmern zustehenden Betriebsrentenansprüche geltend zu machen.
 
BAG v. 18.01.2005 - 3 ABR 21/04 - www.bundesarbeitsgericht.de





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Entscheidungen in Verfahren, an denen ich
als Prozessbevollmächtigter beteiligt war:

     

Rentenversicherungsrecht

Rentenversicherungspflicht selbstständig tätiger Lehrer

 
Eine Rentenversicherungspflicht selbstständig tätiger Lehrer (hier: Dozentin für Spanisch) besteht nach § 2 S. 1 Nr. 1 SGB VI auch dann, wenn eine Tätigkeit für mehrere Auftraggeber ausgeübt wird.

BSG v. 05.07.2006 - B 12 RA 4/05 R - www.bundessozialgericht.de

Die gegen diese Entscheidung eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde durch das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss v. 02.04.2009 - 1 BvR 2405/06).





Personalvertretungsrecht

Mitbestimmung bei Ein-Euro-Jobs

 
Die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten im Sinne des § 16 Abs. 3 SBG II durch die Dienststelle unterliegt der Mitbestimmung des Personalrates. Bei Nichtbeachtung besteht ein Unterlassungsanspruch des Personalrates, der auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durchgesetzt werden kann.
 
VG Braunschweig v. 13.12.2005 - 10 B 5/05 -





Beamtenrecht

Teilzeitbeschäftigung; Kürzung des ehegattenbezogenen Anteils im Familienzuschlag

 
Besoldungsberechtigte und beiderseits teilzeitbeschäftigte Ehegatten, von denen einer unterhälftig beschäftigt ist, deren Arbeitszeit aber insgesamt die Regelarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten erreicht, haben Anspruch auf den ehegattenbezogenen Anteil am Familienzuschlag jeweils zur Hälfte und in ungekürztem Umfang.
 
BVerwG v. 29.09.2005 - 2 C 1.05 - www.bverwg.de





kollektives Arbeitsrecht

Anspruch des Betriebsrats auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung

 
Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber verlangen, dass die Betriebsvereinbarungen abredegemäß durchgeführt werden. Dieser Anspruch kann in einem Beschlussverfahren durchgesetzt werden. Er erstreckt sich nicht nur auf die Wirksamkeit und die Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen, sondern auch auf deren Auslegung, jedoch nicht auf die Auslegung der gesetzlichen Vorschriften und Tarifverträge. Der Betriebsrat hat nicht das Recht, im eigenen Namen die den einzelnen Arbeitnehmern zustehenden Betriebsrentenansprüche geltend zu machen.
 
BAG v. 18.01.2005 - 3 ABR 21/04 - www.bundesarbeitsgericht.de





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Rentenversicherungsrecht

Rentenversicherungspflicht selbstständig tätiger Lehrer

 
Eine Rentenversicherungspflicht selbstständig tätiger Lehrer (hier: Dozentin für Spanisch) besteht nach § 2 S. 1 Nr. 1 SGB VI auch dann, wenn eine Tätigkeit für mehrere Auftraggeber ausgeübt wird.

BSG v. 05.07.2006 - B 12 RA 4/05 R - www.bundessozialgericht.de

Die gegen diese Entscheidung eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde durch das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss v. 02.04.2009 - 1 BvR 2405/06).





Personalvertretungsrecht

Mitbestimmung bei Ein-Euro-Jobs

 
Die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten im Sinne des § 16 Abs. 3 SBG II durch die Dienststelle unterliegt der Mitbestimmung des Personalrates. Bei Nichtbeachtung besteht ein Unterlassungsanspruch des Personalrates, der auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durchgesetzt werden kann.
 
VG Braunschweig v. 13.12.2005 - 10 B 5/05 -





Beamtenrecht

Teilzeitbeschäftigung; Kürzung des ehegattenbezogenen Anteils im Familienzuschlag

 
Besoldungsberechtigte und beiderseits teilzeitbeschäftigte Ehegatten, von denen einer unterhälftig beschäftigt ist, deren Arbeitszeit aber insgesamt die Regelarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten erreicht, haben Anspruch auf den ehegattenbezogenen Anteil am Familienzuschlag jeweils zur Hälfte und in ungekürztem Umfang.
 
BVerwG v. 29.09.2005 - 2 C 1.05 - www.bverwg.de





kollektives Arbeitsrecht

Anspruch des Betriebsrats auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung

 
Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber verlangen, dass die Betriebsvereinbarungen abredegemäß durchgeführt werden. Dieser Anspruch kann in einem Beschlussverfahren durchgesetzt werden. Er erstreckt sich nicht nur auf die Wirksamkeit und die Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen, sondern auch auf deren Auslegung, jedoch nicht auf die Auslegung der gesetzlichen Vorschriften und Tarifverträge. Der Betriebsrat hat nicht das Recht, im eigenen Namen die den einzelnen Arbeitnehmern zustehenden Betriebsrentenansprüche geltend zu machen.
 
BAG v. 18.01.2005 - 3 ABR 21/04 - www.bundesarbeitsgericht.de





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Rentenversicherungspflicht selbstständig tätiger Lehrer

 
Eine Rentenversicherungspflicht selbstständig tätiger Lehrer (hier: Dozentin für Spanisch) besteht nach § 2 S. 1 Nr. 1 SGB VI auch dann, wenn eine Tätigkeit für mehrere Auftraggeber ausgeübt wird.

BSG v. 05.07.2006 - B 12 RA 4/05 R - www.bundessozialgericht.de

Die gegen diese Entscheidung eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde durch das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss v. 02.04.2009 - 1 BvR 2405/06).





Personalvertretungsrecht

Mitbestimmung bei Ein-Euro-Jobs

 
Die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten im Sinne des § 16 Abs. 3 SBG II durch die Dienststelle unterliegt der Mitbestimmung des Personalrates. Bei Nichtbeachtung besteht ein Unterlassungsanspruch des Personalrates, der auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durchgesetzt werden kann.
 
VG Braunschweig v. 13.12.2005 - 10 B 5/05 -





Beamtenrecht

Teilzeitbeschäftigung; Kürzung des ehegattenbezogenen Anteils im Familienzuschlag

 
Besoldungsberechtigte und beiderseits teilzeitbeschäftigte Ehegatten, von denen einer unterhälftig beschäftigt ist, deren Arbeitszeit aber insgesamt die Regelarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten erreicht, haben Anspruch auf den ehegattenbezogenen Anteil am Familienzuschlag jeweils zur Hälfte und in ungekürztem Umfang.
 
BVerwG v. 29.09.2005 - 2 C 1.05 - www.bverwg.de





kollektives Arbeitsrecht

Anspruch des Betriebsrats auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung

 
Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber verlangen, dass die Betriebsvereinbarungen abredegemäß durchgeführt werden. Dieser Anspruch kann in einem Beschlussverfahren durchgesetzt werden. Er erstreckt sich nicht nur auf die Wirksamkeit und die Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen, sondern auch auf deren Auslegung, jedoch nicht auf die Auslegung der gesetzlichen Vorschriften und Tarifverträge. Der Betriebsrat hat nicht das Recht, im eigenen Namen die den einzelnen Arbeitnehmern zustehenden Betriebsrentenansprüche geltend zu machen.
 
BAG v. 18.01.2005 - 3 ABR 21/04 - www.bundesarbeitsgericht.de





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