Unter anderem unterstütze ich Sie in folgenden Angelegenheiten:

 

Arbeitsrecht

  • Kündigung (ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung, Änderungskündigung)
  • befristete Arbeitsverträge (Anspruch auf Entfristung)
  • Statusfragen (Arbeitnehmereigenschaft oder selbstständige Tätigkeit)
  • Abschluss, Gestaltung, Überprüfung und Änderung von Arbeitsverträgen
  • einvernehmliche Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Aufhebungsverträge)
  • besonderer Kündigungsschutz (schwerbehinderte Menschen, Mutterschutz, Elternzeit, tarifvertraglicher Kündigungsschutz)
  • Arbeitszeugnis
  • Versetzung

Speziell: Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes

  • Eingruppierung (nach TV-L, TVöD und sonstiger Tarifverträge des öffentlichen Dienstes)
  • Stufenzuordnung
  • Befristung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des öffentlichen Dienstes
    (z. B. Wissenschaftszeitvertragsgesetz)
  • Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung

Beamtenrecht

  • Einstellung in das Beamtenverhältnis, insbesondere gesundheitliche Eignung, Altersgrenze, Laufbahnbefähigung
  • Versetzung, Abordnung
  • Konkurrentenstreitverfahren
  • dienstliche Beurteilung
  • Versetzung in den Ruhestand
  • begrenzte Dienstfähigkeit
  • Entlassung
  • Altersdiskriminierung (Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen)
  • Staatsexamen
  • Disziplinarverfahren

Personalvertretungsrecht

Das Personalvertretungsrecht ist eng mit dem Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes und dem
Beamtenrecht verknüpft. Ich vertrete sowohl  Personalräte im Bereich des Niedersächsischen Personal-
vertretungsgesetzes als auch des Bundespersonalvertretungsgesetzes. Ich bin Mitautor des
Kommentars Fricke/Bender, Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz.


Am Anfang eines jeden Mandatsverhältnisses steht eine gründliche Beratung. Diese kann, je nach Fallkonstellation, durch persönliche Gespräche, aber auch telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Im Rahmen der Beratung informiere ich Sie umfassend über Ihre Rechte und Pfichten und stimme mit Ihnen ein eventuelles weitergehendes Vorgehen ab.


Soweit sinnvoll und von Ihnen gewünscht folgt eine außergerichtliche anwaltliche Vertretung. Ziel ist die Durchsetzung Ihrer Rechte ohne Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe. Die Vertretung kann, je nach Fall, ausschließlich schriftlich aber auch durch persönliche oder telefonische Verhandlung mit der Gegenseite erfolgen.


Ist eine außergerichtliche Durchsetzung ihrer Rechte auf Grund der Haltung der Gegenseite oder weil es zur Einhaltung von Fristen erforderlich ist, nicht möglich, stimme ich mich mit Ihnen über die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ab und vertrete sie dort.